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Business

#2 7 Dinge, die du vor dem Start deines Business beachten musst

Shownotes

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Heute geht es um ein sehr praktisches Thema. Denn wenn du deine Stärken, DEINE Leidenschaften und DEIN Thema gefunden hast und endlich mit deiner Selbständigkeit loslegen willst, dann wirst du dir mir großer Wahrscheinlichkeit einige organisatorische Fragen stellen.

In der Schule wird uns leider nicht beigebracht, wie man eine Business startet und worauf man dabei achten muss.

Daher möchte ich dir heute kurz, knackig und verständlich sagen, was du bei dem Start deiner Selbständigkeit unbedingt beachten musst, damit du von Beginn an auf einem stabilen Fundament baust.

Diese Episode dient eher dem Überblick. Sicherlich kannst du nachvollziehen, dass ich innerhalb der nächsten Minuten nicht jedes Thema vollumfänglich erläutern kann. Aber keine Angst. Das folgt in den nächsten Folgen. Dort werde ich dann in die einzelnen Themen tiefer eintauchen und dir wertvolle Tipps an die Hand geben.

Wenn eines dich nicht von dem Start deines Business abhalten sollte, dann sind es organisatorischen Fragen bzw. Themen. Ich verstehe total, dass diese ganzen Fragen und Dinge, die man beachten muss und nicht aus den Augen verlieren darf anfangs so erscheinen als würde man das niemals alles gehandelt bekommen. Aber das geht. Und ich zeige dir, wie du das alles entspannt über die Bühne bekommst.

Bevor wir starten noch ein Hinweis in eigener Sache. Wenn du schnell und sofort Unterstützung bei diesem Thema benötigst und nicht auf die nächsten Episoden bzw. Beiträge warten kannst, dann melde dich gern bei mir. Aus Erfahrung weiß ich, dass ein persönliches Gespräch mehr wert ist als 10 Stunden wilde Recherche im Internet. Du kannst mich am einfachsten hier kontaktieren.

Okay, here we go!

1. Was willst du anbieten?

Die erste und wichtigste Frage ist „Was willst du eigentlich anbieten?“ Welche Leistungen möchtest du an den Mann oder die Frau bringen? Hier geht es darum, ob du Affiliate Marketing betreibst, eigene E-Books verkaufst und falls ja, in welchem Bereich, du Social -Media Konten betreust, einen Online-Shop startest, also Coach, Therapeut oder Sonstiges arbeiten willst oder vielleicht lokal einen Laden eröffnest etc.

Diese Fragen betreffen natürlich auch deine Positionierung, welche übrigens super wichtig ist. Aber besonders ist diese Klarheit notwendig, wenn du beginnst deine Selbständigkeit anzumelden. Denn das Finanzamt, das Gewerbeamt, die IHK/HWK etc. wollen wissen, welche Leistungen du anbieten willst.

Klar kannst du mehrere Tätigkeiten angeben. Diese sollten jedoch im besten Fall einen Bezug zueinander haben. Ich selbst biete Unternehmensberatung und Coaching sowie Verkauf von digitalen Informationsprodukten an. Dies greift bei mir alles zusammen. Und so kann es bei dir auch sein.

Vielleicht möchtest du aber einen Onlineshop betreiben und gleichzeitig Webseiten designen. In diesem Fall kann es schon schwieriger aussehen. Es kann passieren, dass dein Finanzamt darin zwei voneinander unabhängige Gewerbetätigkeiten versteht. 

Dann bekommst du zwei Steuernummern, musst jede Eingangs- und Ausgangsrechnung dem jeweiligen Geschäftsbereich zuordnen und am Ende des Jahres auch zwei Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bzw. Jahresabschlüsse erstellen.

Du führst dann zwar z.B. nicht zwei Gewerbe, denn du kannst nur EIN Einzelunternehmen gründen, aber dieses unterteilt sich dann mithilfe verschiedener Steuernummern eben in mehrere Geschäftsbereiche. Das erschwert dir die Organisation deines Unternehmens erheblich und ist nebenbei auch echt nervig.

Daher ist es vorteilhaft, dass du dir einerseits genau darüber im klaren bist, was du eigentlich anbieten willst und dich zwischen mehreren Optionen auch entscheidest. Und andererseits auch genau beschreiben kannst, welche konkreten Leistungen das beinhaltet.

DAS ist die absolute Basis, bevor du auch nur an andere Themen denken musst.

2. Neben oder Haupterwerb?

Die zweite wichtige Frage, die du dir stellen darfst ist: Möchtest du deine Selbständigkeit im Neben- oder Haupterwerb starten? Oder Anders: gehst du zur Schule, studierst du, hast du ein laufendes Angestelltenverhältnis und möchtest dein Business im Nebenerwerb führen. Oder willst du voll All-in gehen und deine Selbständigkeit zu deinem Hauptberuf, also zum Haupterwerb, machen?

Ein Gewerbe im Nebenerwerb zu gründen, neben Schule, Studium oder Angestelltenverhältnis ist nicht kompliziert und meistens ohne weiteres möglich.

Aber Vorsicht. Solltest du angestellt sein, bist du meist verpflichtet dies vorher mit deinem Arbeitgeber zu besprechen. In vielen Arbeitsverträgen ist es untersagt nebenher ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit zu führen. Diese Erlaubnis musst du dir dann erst einholen. Ich empfehle dir dringend, dies auch zu tun.

Auch hier ist es wieder wichtig, dass du genau weist, was du anbieten willst. Denn auch dein Arbeitgeber wird dich danach fragen. Schwierig kann es werden, wenn du zu ihm in den Wettbewerb trittst.

Also: gründest du neben deiner Haupttätigkeit oder gehst du All-in und machst deine Selbständigkeit zu deinem Haupterwerb?

3. Kleinunternehmerregelung

Ein Thema das hiermit einher geht ist die Frage: Möchtest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder nicht?

Die Kleinunternehmerregelung hat, auch wenn es sich erstmal so anhört, nichts mit der Frage zu tun, ob du im Neben- oder Haupterwerb gründest.

Sie betrifft eher steuerliche Aspekte deines Unternehmens. Um genau zu sein die Frage, ob du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und anschließend ans Finanzamt abführen musst, oder eben nicht.

Aber von vorn. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung die nicht das Gewerbeamt sondern das Finanzamt betrifft. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, gibt es einige Voraussetzungen, die jetzt aber den Rahmen sprengen würden. Die wichtigste hiervon ist. Dein Umsatz darf im 1. Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € betragen. Und im zweiten Voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €.

Das bedeutet von Januar bis Dezember darfst du im ersten Jahr maximal einen Umsatz von 17.500 € erwirtschaften. Diese Regelung ist also besonders für alle Gründer interessant, die erstmal klein starten.

Der große Vorteil besteht darin, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst und damit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst, solange du von der Kleinunternehmerregelung profitierst.

Der Nachteil ist, dass du von Investitionen, also Dingen, die du für dein Unternehmen bzw. im Rahmen deiner Selbständigkeit kaufst, auch nicht die Umsatzsteuer wiederbekommst. So wie es bei der normalen Besteuerung der Fall wäre.

Und du darfst eben im 1. Kalenderjahr einen Umsatz von 17.500€ (das sind dann die Summe der Beträge auf deiner Rechnung) nicht überschreiten. Falls du deine Selbständigkeit nicht zum Januar eines Jahres beginnst, musst du diese 17.500 € auf die Monate runterrechnen, die du im Laufe des Jahres selbständig bist. Startest du z.B. im Mai, so sind dies 8 Monate von insgesamt 12. Daher darfst du in diesem Jahr nicht 17.500 € Umsatz, sondern nur (8/12 * 17.500 €) ca. 11.667 € Umsatz erwirtschaften.

Du kannst diese Regelung solange nutzen, wie du pro Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst. Ab dem zweiten Kalenderjahr kannst du sogar 50.000 € Umsatz machen und trotzdem noch unter diese Regelung fallen. Nach dem du in einem Jahr zwischen 17.500€ und 50.000€ Umsatz gemacht hast, musst du aber im darauffolgenden Jahr zur Regelbesteuerung wechseln.

Ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, gibst du übrigens auf dem steuerlichen Erfassungsbogen an.

Diesen bekommst du nach Anmeldung deiner Tätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt vom Finanzamt zugeschickt.

Als Überblick soll es das dazu aber gewesen sein

4. Welche Rechtsform ist die Richtige für dein Vorhaben?

Die nächste Frage, die du dir stellen darfst, ist diese der Rechtsformwahl. Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben?

Für uns Online-Unternehmer, die meistens klein starten, kommen dafür besonders 3 in Frage. Das sind die Rechtsformen: Einzelunternehmen, Freiberufler oder wenn du mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen willst die GbR, die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Auf Kapitalgesellschaften gehe ich hier nicht näher ein. Dies ist für die meisten Leser nicht interessant.

Einzelunternehmen, Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder freiberufliche Tätigkeit?

Die GbR ist dem Einzelunternehmen sehr ähnlich, weswegen ich sie zusammen betrachte. Es geht bei dieser Unterscheidung nur um die Frage, ob du deine Selbständigkeit allein (Einzelunternehmen) oder im Team (GbR) startest. Daher unterscheide ich im Folgenden nur Einzelunternehmen und Freiberufler.

Die Entscheidung, ob du ein Gewerbe führst oder ein freiberufliche Tätigkeit ausübst, trifft letztendlich dein zuständiges Finanzamt. Wenn du also nicht sicher bist, dann ist dein Finanzamt die beste Anlaufstelle. Auch hier musst du aber wieder genau erklären können, was du eigentlich vor hast.

Freiberufler können eine erzieherische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Im §18 Einkommensteuergesetz sind einige dieser Tätigkeiten aufgeführt. Du kannst sie dir gern einmal genauer ansehen, wenn du denkst, dass du eine dieser Tätigkeiten ausführen wirst.

Hierzu zählen z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten und ähnliche Berufe. Gemeinsam haben alle diese Tätigkeiten, dass für dessen Durchführung meist eine wissenschaftliche Ausbildung an einer Hochschule oder ein ähnlicher Wissensstand vonnöten ist.

Bietest du keine freiberufliche Tätigkeit an, dann handelt es sich bei dir um ein Gewerbe.

Ich kann dir nur empfehlen, dir hierzu, sobald du auch nur etwas unsicher bist, Unterstützung zu holen bzw. beim Finanzamt nachzufragen. Und das für alle Tätigkeiten, die du aktuell oder in Zukunft planst anzubieten.

Denn falls du JETZT eine freiberufliche Tätigkeit ausübst und später eine andere gewerbliche Tätigkeit hinzufügst, kann es sein, dass du vom Status des Freiberuflers zu einem Gewerbe wechselst. Und das kann einige organisatorische und auch finanzielle Nachteile haben.

5. Die Gewerbeanmeldung

Jetzt steht natürlich die Frage im Raum, wie du ich diese Tätigkeit denn nun offiziell anmeldest.

Ich beginne mit den Einzelunternehmen und GbR.

Um diese anzumelden gehst du einfach zu deinem zuständigen Gewerbeamt und meldest die Tätigkeit an. Und nochmal: Hierzu solltest du genau sagen können, welche Tätigkeiten bzw. Leistungen du anbieten und anmelden willst. Wenn du bezüglich der Formulierung nicht ganz sicher bist, dann helfen euch die Frauen und Männer dort auch.

Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe ist dabei abhängig vom jeweiligen Gewerbeamt. Ich habe für meine Gewerbeanmeldung in Potsdam 26 € bezahlt. Übrigens solltest du darauf achten, dass du von Beginn an auch alle Tätigkeiten aufschreibst.

Auch wenn du sie vielleicht erst in ein paar Monaten anbieten willst. Du kannst deine Gewerbetätigkeit zwar jederzeit erweitern, das kostet aber meistens extra. Bei mir sind für eine Erweiterung der Gewerbetätigkeit nochmals 20 € Gebühren angefallen.

Anschließend leitet das Gewerbeamt deine Anmeldung direkt an das Finanzamt und weitere zuständige stellen, wie IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) weiter.

Solltest du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden wollen, kannst du dir den Gang zum Gewerbeamt sparen und deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt anmelden. Bzw. du MUSST deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Egal ob Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt. Anschließend bekommst du per Post den steuerlichen Erfassungsbiogen zugeschickt. Auf diesem gibst du dem Finanzamt weitere Informationen zu deiner Selbständigkeit. Du musst geplante Umsätze und Gewinne schätzen sowie angeben ob du z.B. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder ob du eine USt.ID haben möchtest.

Damit wir hier nicht den Rahmen sprengen, gebe ich dir nun kurz meine 3 besten Tipps zum steuerlichen Erfassungsbogen:

  1. Gib Umsatz- und Gewinnprognosen eher vorsichtig an. Hieraus berechnet das Finanzamt eventuelle Vorauszahlungen für die Einkommensteuer. Und je höher deine angegebenen Umsätze bzw. Gewinne sind, desto höher werden diese Vorauszahlungen. Es ist meiner Meinung nach besser nachzuzahlen und Nachzahlungen selbst frühzeitig beiseite zu legen, als viel Geld erst später wiederzubekommen.
  2. Vergiss auf keinen Fall den kleinen entsprechenden Haken zu setzen, falls du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.
  3. Setz auch den Haken bei der Frage, ob du eine Ust.ID willst. An dieser Stelle nur kurz: Es gibt zwei Nummern vom Finanzamt, was dein Unternehmen betrifft: Die Steuernummer und die Ust.ID. Auf deiner Rechnung bist du verpflichtet eine dieser beiden Nummern anzugeben. Mit der Steuernummer bekommt ein Dritter aber viel leichter an Informationen von dir bzw. deinem Unternehmen als mit deiner Ust.ID. Und falls du planst Geschäfte mit Unternehmen außerhalb Deutschlands zu tätigen, ist diese Nr. sowieso notwendig.

Solltest du beim Ausfüllen unsicher sein, dann hol dir unbedingt Unterstützung. Denn was du hier angibst, definiert maßgeblich dein Unternehmen gegenüber dem Finanzamt. Fehler können bestimmt korrigiert werden. Aber der Aufwand eventuell höher.

6. Deine soziale Absicherung (Krankenversicherung etc.)

Welches Thema darf nicht fehlen? Natürlich das geliebte Thema der Krankenversicherung

Solltest du dich Selbständig machen, ist dieses Thema ein sehr wichtiges und zu umfänglich um es auch nur halbwegs vollständig hier behandeln zu können. Deswegen werde ich nur einen kurzen Abriss geben.

Sprich unbedingt mit deiner Krankenversicherung. Teil ihnen dein Vorhaben mit und bereite dich auf die Frage vor, welches Einkommen, also welchen Gewinn, du mit deiner Selbständigkeit zu erzielen planst.

Solltest du dich in der Schule oder im Studium befinden, kannst du unter Umständen in deinem Versicherungstarif bleiben, wenn dein Gewinn bestimmte Grenzen nicht übersteigt und du nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche dort investierst.

Solltest du angestellt sein wird wahrscheinlich geprüft, welche Tätigkeit überwiegt: Angestelltenverhältnis oder selbständige Tätigkeit. Bei meiner Krankenkasse, der TK wurde dazu nur gefragt, welche wöchentliche Stundenzahl ich angestellt arbeite und wie viele Stunden ich der selbständigen Tätigkeit nachgehe. Da ersteres überwiegt, bin ich vollständig über mein Angestelltenverhältnis Kranken- und Pflegeversichert.

Bist du im Haupterwerb selbständig, kannst du dir aussuchen, ob du freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist oder zu

Das ist ein Thema, bei dem solltest du dich definitiv beraten lassen. Das ist nicht meine Expertise. Deswegen machen wir lieber schnell weiter 😉

7. Welche Institutionen sind für dich relevant?

Als letztes ist es wichtig, dass du prüfst, welche anderen Stellen für dich relevant sind. Z.B. sind Gewerbetreibende in IHK oder HWK Pflichtmitglied. Diese Kammern lassen sich diese Zwangsmitgliedschaft gut bezahlen. Prüf also unbedingt vorher zu welcher du zugehörig bist und welche Kosten diesbezüglich auf dich zukommen.

Eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen ist nicht schwer, wenn du ein paar Dinge berücksichtigst. Trotzdem ist es meiner Meinung nach notwendig, dass du dir grundlegendes Wissen VOR der Anmeldung aneignest. Wenn du aber diese Folge bis hierher gehört hast, dann hast du bestimmt schon viel mehr Klarheit als vorher.

Mein wichtigster Tipp ist jedoch: Such dir Unterstützung. Denn scheinbar kleine Fehler und Momente der Unaufmerksamkeit können große Schwierigkeiten und finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Daher: Beginn von Anfang an so viel wie möglich richtig zu machen, ohne dich dabei zu stressen oder zu sehr unter Druck zu setzen.

Damit du mich nicht falsch verstehst: Ich sage nicht „such dir einen Steuerberate“. Nicht Jeder braucht zu Beginn einen Steuerberater und nicht für jede Frage ist dieser der beste Ansprechpartner. Hast du steuerliche Fragen, ja, dann frag einen Steuerberater.

Hast du aber Fragen zu deinem Unternehmen, zur Gründung, zur Organisation oder suchst du Jemanden, der dich durch den Prozess des Gründens begleitet, dann bist du bei einem Gründungsexperten oder einer Unternehmensberatung am besten aufgehoben.

Sollte ich dir sympathisch sein, dann kannst du auch mich gern jederzeit ansprechen. Ich helfe dir gern sowohl bei einzelnen Fragen und Themen und ich begleite dich auch gern beim gesamten Gründungsprozess und gebe dir auf alle kleinen und großen Fragen Antworten.

Fazit

Vielleicht schwirrt dir jetzt der Kopf. Aber das ist gar nicht schlimm.

Um alle Themen in diese Episode zu quetschen, habe ich natürlich alles nur an der Oberfläche anreißen können. Und trotzdem sind dies meiner Meinung nach die wichtigsten Dinge, die du vor deiner Gründung beachten musst.

Das wichtigste ist: bleib entspannt und lass dich von dem ganzen Haufen an Informationen nicht verunsichern und auf keinen Fall von einer Selbständigkeit abhalten.

Ja, es gibt Dinge, die beachtet werden müssen. Aber ich verspreche dir, das du das hinbekommst.

Wenn du  Lust hast etwas tiefer in die Materie einzusteigen, dann verpasst auf keinen Fall die nächsten Episoden.